Die Beratung im Jagdrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Übernahme der Verhandlungen betreffend den Abschluss eines Jagdpachtvertrages. Hierbei sollen Ihre jagdlichen und finanziellen Vorstellungen so weit wie möglich verwirklicht werden.
- Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung oder vorzeitigen Aufhebung (z. B. wegen Krankheit des Pächters oder Mängeln am Pachtgegenstand) oder der Unwirksamkeit/Nichtigkeit des Jagdpachtvertrages.
- Erteilung und Widerruf von entgeltlichen und unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen (Begehungsscheinen) sowie deren individuelle Ausgestaltung.
- Begründung und Auflösung von Unterpachtverhältnissen.
- Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Vorliegen eines Wild- bzw. Jagdschadens.
- Abwicklung von Jagdpachtverträgen, die auf Grund des Verlustes der Jagdpachtfähigkeit erloschen sind.
Jagd- und Waffenrecht
Auszug meiner Leistungen im Waffenrecht
- Erteilung/Verlängerung von Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Waffenschein.
- Einziehung und Widerruf von jagd- bzw. waffenrechtlichen Erlaubnissen bei – seitens der Behörde behaupteter – Unzuverlässigkeit in waffenrechtlicher Hinsicht. Vertretung im Ausgangs-, Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.