Jagd- und Waffenrecht

Die Beratung im Jagdrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Übernahme der Verhandlungen betreffend den Abschluss eines Jagdpachtvertrages. Hierbei sollen Ihre jagdlichen und finanziellen Vorstellungen so weit wie möglich verwirklicht werden.
  • Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung oder vorzeitigen Aufhebung (z. B. wegen Krankheit des Pächters oder Mängeln am Pachtgegenstand) oder der Unwirksamkeit/Nichtigkeit des Jagdpachtvertrages.
  • Erteilung und Widerruf von entgeltlichen und unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen (Begehungsscheinen) sowie deren individuelle Ausgestaltung.
  • Begründung und Auflösung von Unterpachtverhältnissen.
  • Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Vorliegen eines Wild- bzw. Jagdschadens.
  • Abwicklung von Jagdpachtverträgen, die auf Grund des Verlustes der Jagdpachtfähigkeit erloschen sind.

Jagd- und Waffenrecht

Auszug meiner Leistungen im Waffenrecht

  • Erteilung/Verlängerung von Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Waffenschein.
  • Einziehung und Widerruf von jagd- bzw. waffenrechtlichen Erlaubnissen bei – seitens der Behörde behaupteter – Unzuverlässigkeit in waffenrechtlicher Hinsicht. Vertretung im Ausgangs-, Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.