Arbeitsrecht

Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat, wir beraten und vertreten Sie  in allen Bereichen des Arbeitsrechts, sei es 

Vertragsgestaltung:

  • Auf die konkreten betrieblichen Erfordernisse zugeschnittene Arbeitsverträge unter Beachtung der Vorgaben der AGB-Rechtsprechung des BAG

Beendigung von Arbeitsverhältnissen:

  • Vorbereitung und gerichtliche Durchsetzung von Kündigungen
  • Auflösungsverträge

Arbeitsrechtliche Transaktionen:

  • Rechtssichere Gestaltung von Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen, insbesondere auch bei Betriebsübergängen

Betriebsverfassungsrecht:

  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Streitigkeiten und Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Vertretung vor Arbeitsgerichten und Einigungsstellen

Tarifvertragsrecht:

  • Abschluss und Kündigung von Tarifverträgen
  • Verhandlungen über Haustarifverträge
  • Aus- oder Eintritt in Arbeitgeberverbände
  • Anwendbarkeit von Tarifverträgen

Öffentliches Dienstrecht:

  • Vertretung von öffentlichen Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten