Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat, wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts, sei es
Vertragsgestaltung:
- Auf die konkreten betrieblichen Erfordernisse zugeschnittene Arbeitsverträge unter Beachtung der Vorgaben der AGB-Rechtsprechung des BAG
Beendigung von Arbeitsverhältnissen:
- Vorbereitung und gerichtliche Durchsetzung von Kündigungen
- Auflösungsverträge
Arbeitsrechtliche Transaktionen:
- Rechtssichere Gestaltung von Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen, insbesondere auch bei Betriebsübergängen
Betriebsverfassungsrecht:
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Streitigkeiten und Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Vertretung vor Arbeitsgerichten und Einigungsstellen
Tarifvertragsrecht:
- Abschluss und Kündigung von Tarifverträgen
- Verhandlungen über Haustarifverträge
- Aus- oder Eintritt in Arbeitgeberverbände
- Anwendbarkeit von Tarifverträgen
Öffentliches Dienstrecht:
- Vertretung von öffentlichen Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten